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     Infos zum Hausbau  

 Steiermark  [-]

Förderungen Bauen & Wohnen im Bundesland Steiermark


Wer bekommt eine Eigenheimförderung?

Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.

Gefördert wird:

Neuerrichtung eines Eigenheimes.

Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt!

Hausstandsgründung von Jungfamilien:

Wer bekommt eine Förderung?

  • Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • unverheiratete Partner und AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind,
  • Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
  • sowie Förderungswerber, die schwer behindert sind (mindestens 80 % Erwerbsminderung) und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Jungfamilien bei der Förderung der Hausstandsgründung gleichgestellt.

Das Land Steiermark unterstützt die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der Steiermark.

Um FörderungsinteressentInnen bei der Planung und Umsetzung ihrer baulichen Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen, wird nunmehr ein vereinfachtes Registrierungsverfahren eingesetzt.

Förderungen zur Wohnhaussanierung:

 
Sanierungen, Anpassung von Wohnverhältnissen und Sonderförderungen des Landes Steiermark