Förderungen Bauen & Wohnen im Bundesland Oberösterreich
Beihilfen
Förderungen im Bereich Raumordnung
Förderungen im Bereich Neubau (Eigenheime)
- Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Reihenhäuser
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschusses, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.
- Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf
Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderungen im Bereich Neubau (Mehrgeschossiger Wohnbau)
Info: Geförderte Wohnungen und Wohnhäuser dürfen nur an förderbare Personen überlassen werden, wobei die Voraussetzungen des § 6 Abs. 9 Oö. WFG 1993 durch den Besitz des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU" als erfüllt gelten.
- Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf
Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
- Mietwohnungen für junge Menschen
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen für junge Menschen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich. Förderung gemäß Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019
- Miet(kauf)wohnungen, Altersgerechte Wohnungen
Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und altersgerechten Wohnungen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich. Förderung gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019
- Wohnheime
Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen durch Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich. Förderung gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019
- Eigentumswohnungen
Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich. Förderung gemäß Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019
Förderungen im Bereich Neubau
Förderungen im Bereich Sanierung
Förderungen rund ums Wohnen
- Kauf, Übergabe, Schenkung eines geförderten Eigenheims bzw. Reihenhauses
Natürliche Personen, welche die Voraussetzungen der „förderbaren Person“ im Sinne des § 2 Z. 13 Oö. WFG 1993 (s. Begriffe zum Thema Wohnen“ Link am Ende der Seite) erfüllen, sowie juristische Personen, können ein gefördertes Eigenheim bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung übernehmen.
- Kauf, Übergabe, Schenkung einer geförderten Wohnung bzw. eines Reihenhauses
Natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können eine geförderte Wohnung/Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
- Vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens
Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.
- Einbau einer Alarmanlage
Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung
- Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
- Kauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen
Gefördert wird der Ankauf von ursprünglich nicht geförderten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, wenn das Kaufobjekt ausschließlich vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
- Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime
Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen beantragen
- Studentenheime
Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
- Errichtung oder Sanierung / Erweiterung eines Spielplatzes
Gefördert wird die nachträgliche erstmalige Errichtung bzw. Sanierung und Erweiterung von Kinder- und Jugendspielplätzen
- Wohnumfeldförderung
Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Bewohner-Tiefgaragenplätzen, sowie Kinder- und Jugendspielplätzen.
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